Silvia Neumann
Stellv. Leitung DeBiZet, Pädagogik in Gesundheit und Pflege M. A.
Deine Ansprech­person

Anerkennung internationaler Pflegekräfte

Sie möchten als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten und benötigen eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses?

Am Dernbacher Bildungszentrum begleiten wir Sie zuverlässig durch das gesamte Anerkennungsverfahren, damit Sie schnell Orientierung gewinnen und Ihre berufliche Zukunft in Deutschland sicher gestalten können.

  1. Reichen Sie Ihren Antrag mit Übersetzungen von Abschlusszeugnis, Ausbildungsinhalten, Praxisnachweisen und Arbeitszeugnissen ein. Zuständig ist je nach Art des Nachweises die entsprechende Landesbehörde:
    • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) für nichtakademische Heilberufe und die Feststellung der erforderlichen Anpassungsmaßnahme.
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Anerkennung ausländischer schulischer Abschlüsse, Berechtigungen und Bildungsnachweise.
  2. Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Pflegeausbildung, vergleicht Inhalte, Dauer und erworbene Kompetenzen.
  3. Gibt es Unterschiede, erhalten Sie einen Defizitbescheid mit klar benannten Lücken, die Sie durch einen praxisnahen Anpassungslehrgang in einer Pflegeeinrichtung – häufig kombiniert mit Unterricht an unserer Pflegeschule – ausgleichen können.
  4. Es besteht auch die Möglichkeit der Kenntnisprüfung. Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden, stellen wir Ihnen gerne den Kontakt zu unseren Kolleg:innen der Alexianer GmbH in Brilon her.
  5. Beide Wege führen bei Erfolg zur vollen Anerkennung und zur Berufserlaubnis.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur Terminplanung.

Anpassungslehrgang

Lücken zur Anerkennung praxisnah schließen in Einrichtungen der Katharina Kasper Gruppe

Die Gleichwertigkeitsprüfung der ADD oder des LSJV hat Unterschiede festgestellt? Anforderungslücken können Sie mit einem Anpassungslehrgang bei uns systematisch schließen.

Unser Lehrgang verbindet Theorie und Praxis unter verlässlicher Anleitung: Den Praxisteil absolvieren Sie in Einrichtungen der Katharina Kasper Gruppe, zum Beispiel im Seniorenzentrum, im Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach oder in der ambulanten Pflege „Hilfe Daheim“ in Montabaur. Vor Ort begleiten Sie erfahrene Praxisanleitende. Je nach Feststellungsbescheid ergänzen Sie Ihre Einsätze durch Unterricht an unserer Pflegeschule. So erwerben Sie gezielt die geforderten Inhalte und erfüllen die im Bescheid benannten Anforderungen – Schritt für Schritt bis zur vollen Anerkennung.

Zugangsvoraussetzungen

Erforderliche Dokumente und Nachweise

Damit Sie mit Ihrem Anpassungslehrgang starten können, müssen Ihnen folgende Dokumente vorliegen:

  1. Ein übersetztes und beglaubigtes Abschlusszeugnis, das von einer anerkannten Behörde oder einem zugelassenen Büro ausgestellt wurde
  2. Ein Defizit- oder Feststellungsbescheid der anerkannten Anerkennungsstelle, der die erforderliche Anpassungsmaßnahme für Pflege- und Gesundheitsfachberufe festlegt
  3. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B2)
  4. Ärztliches Gesundheitsattest

Geprüfte Qualität, AUF DIE Sie vertrauen können.

Unsere Bildungsangebote sind staatlich anerkannt und TÜV-zertifiziert.

Die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung im DeBiZet ist nach DIN EN ISO 9001:2015 im Verbund zertifiziert – ebenso wie nahezu alle Einrichtungen der Katharina Kasper Gruppe.

Diese Zertifizierung steht für nachweisbare Qualität, transparente Prozesse und eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Sie profitieren von verlässlichen Standards, erfahrenen Dozent:innen und einem Bildungspartner, der Verantwortung ernst nimmt.

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